Honorar und Abrechnung

       

Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im
Sinne des § 18 EStG.

Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustande kommen.

Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag (§§ 611-630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet.

Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart. Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§ 612, Abs. 2).

Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).

Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht

In einer unter den in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Heilpraktikern durchgeführten Umfrage wurde die Höhe des durchschnittlich festgestellten Honorarrahmens ermittelt.

Die Auswertung der ermittelten Honorare fand ihren Niederschlag im Gebühren-verzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Die GebüH ist also keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient. Sofern die Höhe des Honorars vor der Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, kann der Patient davon ausgehen, dass sie sich im Rahmen der im GebüH enthaltenen Beträge bewegt.

Meine Leistungsstunde berechne ich mit € 75,00.  Die Vergütung erfolgt unverzüglich in bar.  Sofern für eine Privatversicherung / Beihilfe eine Rechnung erforderlich ist, wird diese mit den entsprechenden nachfolgend aufgeführten Ziffern und Entgelten erstellt.  Eine Gewähr für die Akzeptanz der Ziffern und Entgelte durch die betreffende Versicherung / Beihilfestelle kann nicht übernommen werden. Mögliche Differenzen gehen zu Lasten des Patienten.

           

Naturheilpraxis Klaus Maier | Josefstraße 28 | 49393 Lohne

Tel. 04442/3598 | www.klaus.maier@ewetel.net

Leistungskatalog-

       

Auszug aus den Gebührenordnungen GebüH / GOÄ / Beihilfe

 
           
           

GebüH-Ziffer

Leistungsbeschreibung

Vergütung GebüH

Vergütung GOÄ

Vergütung Beihilfe

Meine Gebühr

1.0

Eingehende Untersuchung

bis 20,50

13,41

12,50

15,00

3.0

Kurze Information, auch per Telefon oder E-Mail, Wiederholungsrezept

4,50

3,15

3,00

5,00

4.0

Eingehende Beratung

22,00

10,72

9,00

22,00

5.0

kurze Beratung

20,50

10,72

9,00

10,00

11.1

Bescheinigung / Attest

15,50

5,36

5,00

10,00

16.3

Vega-Resonanz-Test

bis 41,00

x

x

15,50

20.2

Nervenpunkt- u. Spezialmassage

15,50

6,82

6,00

15,00

21.1

Akupunktur

26,00

26,81

23,00

35,00

35.1

Osteopathie - Unterkiefer

15,50

13,41

11,00

15,00

35.2

Osteopathie - Halswirbelsäule

26,00

26,00

21,00

26,00

35.2

Osteopathie - Brustwirbelsäule

26,00

26,00

21,00

26,00

35.2

Osteopathie - Lendenwirbelsäule

26,00

26,00

21,00

26,00

35.2

Osteopathie - Iliosacralgelenk

26,00

26,00

21,00

26,00

35.2

Osteopathie - Schultergelenk

26,00

26,00

21,00

26,00

35.3

Osteopathie - Handgelenk

26,00

26,00

21,00

26,00

35.3

Osteopathie - Vorderarm

26,00

26,00

21,00

26,00

35.3

Osteopathie - Oberschenkel

26,00

26,00

21,00

26,00

35.3

Osteopathie - Unterschenkel

26,00

26,00

21,00

26,00

35.3

Osteopathie - Fußgelenk

26,00

26,00

21,00

26,00

35.3

Craniosacrale Osteopathie

x

x

x

26,00

35.3

Viscerale Osteopathie

x

x

x

26,00

35.4

Osteopathie - Knie

15,50

14,88

12,00

15,50

35.4

Osteopathie - Schlüsselbein

15,50

14,88

12,00

15,50

35.5

Osteopathie - Daumen

15,50

14,88

12,00

15,50

35.6

Osteopathie - Finger / Zehen

13,00

12,47

10,00

13,00